1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für Präsenz-Veranstaltungen (nachfolgend auch „Veranstaltung“), die von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 446 (nachfolgend „Fraunhofer“) bzw. seiner Institute oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung durch den Vertragspartner („Teilnehmende“) Institute und Forschungseinrichtungen von Fraunhofer sind rechtlich unselbständige Einrichtungen von Fraunhofer. Die Veranstaltungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung gelten daher als Veranstaltungen von Fraunhofer. Sämtliche der in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen geregelten Rechte und Pflichten bestehen daher für und gegen Fraunhofer. Erklärungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung von Fraunhofer sind Fraunhofer zuzurechnen. Ansprechpartner bei Veranstaltungen ist, wer die organisatorische Verantwortung übernimmt („Veranstalter“). Sofern es sich um die Veranstaltung eines Institutes handelt, ist das Institut Ansprechpartner und Veranstalter.
(2) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nicht für die bloße zeitlich befristete Überlassung von Räumlichkeiten, Einrichtungen oder sonstigen Örtlichkeiten - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (z.B. Vermietung von Veranstaltungsräumen), damit diese eine Veranstaltung durchführen können.
(3) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fraunhofer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmenden, die Durchführung der Veranstaltung, sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter.
(2) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung (vgl. Ziffer 6).
3. Anmeldung; Vertragsschluss; vor-Ort-Registrierung
(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann mittels über hierfür von Fraunhofer oder dem Veranstalter verwendete Webseiten oder bereit gestellter Anmeldeformulare erfolgen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Person zu machen.
(2) Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, geben die Teilnehmenden mit dem Ausfüllen und Absenden des bereit gestellten Anmeldeformulars ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.
(3) Bei einer Online-Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass ihre Anmeldung eingegangen ist. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar.
(4) Die Anmeldebestätigung ist zu der Veranstaltung mitzubringen und gegebenenfalls vorzulegen. Eine Teilnahme ohne Vorlage der Bestätigung kann nicht gewährleistet werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Teilnehmenden ihre Identität nicht nachweisen können. Teilnehmende, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Status gegebenenfalls vor Ort nachweisen.
(5) Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen die Teilnehmenden zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Programmteilen besteht nur, sofern diese zuvor ausdrücklich gebucht wurden. Dies gilt insbesondere für Programmteile mit begrenzter Teilnehmerzahl.
(6) Durchführung und Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erfolgen unter Beachtung der jeweils geltenden Vorgaben zur Vermeidung von Ansteckungen mit und Eindämmung von Krankheitserregern, wie etwa dem SARS-COV2-Virus. Die Teilnehmenden werden sich vorab über die für sie geltenden Vorschriften informieren und diese einhalten.
4. Registrierung, Verfügbarkeit
(1) Sofern für die Teilnahme an der Veranstaltung eine gesonderte Registrierung erforderlich ist, wird der Veranstalter die Teilnehmenden darüber entsprechend rechtzeitig vor der Veranstaltung informieren.
(2) Erhalten die Teilnehmenden zur Teilnahme an der Veranstaltung Zugangsdaten, dürfen die Teilnehmenden diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sie sind verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte bestehen.
(3) Der Veranstalter behält sich bei unentgeltlicher Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl vor, den Zugang zu der Veranstaltung ¬ gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder für Teile der Veranstaltung ¬ zu verweigern, sofern die räumlichen Kapazitäten oder Sicherheitsgründe dies erfordern. Auf eine derartige unverbindliche Teilnahme wird Fraunhofer nach Möglichkeit frühzeitig hinweisen.
(4) Bei einzelnen Veranstaltungen erfordert der Zugang zu der Veranstaltung eine vor-Ort-Registrierung. Gegebenenfalls werden Namensschilder und/oder andere optische/technische Identifikationsmittel für einen Zugang ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Teilnehmende oder andere Berechtigte einen Zugang zu der Veranstaltung erhalten. Namensschilder und andere Identifikationsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Vertragsinformationen
Sie können diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen speichern, und ausdrucken. Wir speichern den Vertragstext (Vertragsinformationen und Teilnahmebedingungen). Ihre Vertragsinformationen (gebuchte Veranstaltung; Teilnehmer, ggf. Teilnahmegebühr) können Sie Ihrer Anmeldebestätigung entnehmen. Ihre Vertragsinformationen sind nicht online abrufbar.
6. Veranstaltungsbeschreibung; Änderung im Programmablauf
(1) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters.
(2) Bei der Programmgestaltung ist der Veranstalter frei, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Insbesondere kann der Veranstalter Referent:innen durch solche ähnlicher Qualifikation ersetzen, Vorträge zeitlich verlegen oder inhaltliche Änderungen vornehmen, soweit dadurch der thematische Kern der Veranstaltung nicht verändert wird. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der entsprechenden offiziellen Webseite zu der Veranstaltung mitzuteilen.
(3) Wird neben dem eigentlichen Veranstaltungsprogramm ein Rahmenprogramm für die Teilnehmenden angeboten, wird dieses durch einen Dritten erbracht, soweit nicht anders vereinbart. In diesem Fall bestehen rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen den Teilnehmenden und dem Dritten soweit das Rahmenprogramm reicht. Fraunhofer wird insoweit nicht Vertragspartner.
7. Teilnahmegebühr; Fälligkeit
(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Teilnehmenden verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Veranstalters.
(3) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm einschließlich der vom Veranstalter vor Ort angebotenen Verpflegung abgegolten. Kosten für Anreise und Übernachtung tragen die Teilnehmenden selbst.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, von Fraunhofer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Fraunhofer steht.
(5) Die Teilnehmenden können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie im Folgenden informieren. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF